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Betreuungen

Ich berate Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um das Betreuungsrecht. In diesem Zusammenhang können sich viele Fragen ergeben, beginnend mit dem Verfahren um die Anordnung einer rechtlichen Betreuung und deren Voraussetzungen bis hin zur Zulässigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Häufig sind die Betroffenen und deren Angehörigen durch Unfall oder Krankheit sehr plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert, bei deren Beantwortung ich Sie gerne berate. Ich bin seit 8 Jahren als Berufsbetreuerin für das Betreuungsgericht Köln tätig und führe durchschnittlich etwa 35 Betreuungen. Weiter fungiere ich am Betreuungsgericht Köln als Verfahrenspflegerin zu Fragen um die Anordnung der Betreuung, Verlängerung der Betreuung, Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen, Zwangsmedikation und Grundstücksveräußerungen.

Ich bin Mitglied des Ausschusses des Betreuungsrechts des Kölner Anwaltsvereins.

Kontakt

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RA Nina Ahrend

Brüsseler Platz 10
50672 Köln

Fon: +49 221 5696720
Fax: +49 221 5696721

mail@kanzlei-ahrend.de

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Vorsorgevollmacht

Eine gerichtliche Betreuung kann vermieden werden, wenn der Betroffene "in gesunden Tagen" eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt hat. Ich informiere Sie gerne über die Voraussetzungen und Wirkung der Vorsogevollmacht und berate Sie bei deren Erstellung. Gerne überprüfe ich auch ihre bereits verfassten Formulare.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung willigen Sie (schriftlich) in verschiedene ärztliche Maßnahmen und Heilbehandlungen ein bzw. verweigern sie für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr wirksam erklären können. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung. Auch überprüfe ich bereits verfasste Verfügungen.

Dozententätigkeit

Seit vielen Jahren bin ich regelmäßig als Dozentin für den Deutschen Beamtenbund für sogenannte Vorsorgeseminare tätig. Darin geht es in 1- 3 tägigen Seminaren um die Themen Erbrecht, Pflegerecht, Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Ebenfalls bin ich seit 2011 als Dozentin für Rechtskunde im Fachseminar für Altenpflege des Caritasverbandes für den Erftkreis, Jakob-Sonntag Schule tätig. Haben Sie Fragen zu meiner Dozententätigkeit? Wenden Sie sich bitte an mich!

Rechtsberatung

Ich bin seit 2004 als niedergelassene Rechtsanwältin tätig und berate Sie gerne weitreichend und umfassend in Ihren Fragen im Zivilrecht. Kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren eine Termin!

Über mich

Ich bin seit 2004 als niedergelassene Rechtsanwältin tätig. Zunächst war ich im Angestelltenverhältnis in einer mittelständigen Kanzlei beschäftigt und führte das zivilrechtliche Dezernat.

Seit 2009 bin ich selbstständig und überwiegend im Betreuungs- und Vorsorgerecht tätig und führe durchschnittlich etwa 35 Berufsbetreuungen beim AG Köln, AG Brühl, AG Siegburg. Ebenfalls bin ich als Verfahrenspflegerin zu der Frage der Notwendigkeit der Anordnung der Betreuung, der Notwendigket von freitheitsentziehenden Maßnahmen, der Notwendigkeit der Zwangsmedikation für das Betreuungsgericht tätig. Ich berate Mandanten zu Fragen des Betreuungsrechts, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.

Als Dozentin für den Deutschen Beamtenbund referiere ich regelmäßig in 1-3 tägigen Seminaren zu den Themen Erbrecht, Pflegerecht, Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. In der Jakob-Sonntag Schule der Caritas bin ich Honorardozentin für das Fach Rechtskunde.

Interview
Recht fürsorglich

DIE ANWÄLTINNEN NINA AHREND UND SABINE MOELLER­NIETSCH VERTRETEN MENSCHEN, DIE KRANKHEITSBEDINGT IHRE ANGELEGENHEITEN NICHT MEHR REGELN KÖNNEN. WIE TRIFFT MAN VERANTWORTUNGSVOLLE ENTSCHEIDUNGEN FÜR JEMAND ANDEREN?
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Die beiden niedergelassenen Anwältinnen Nina Ahrend und Sabine Moeller-Nietsch sind spezialisiert auf Vorsorge- und Betreuungsrecht. Ihre Kanzleien liegen Wand an Wand in der Innenstadt von Köln.

Frau Moeller-Nietsch, Frau Ahrend, was sind das für Fälle, in denen Sie die Verantwortung für andere Menschen übernehmen?

Sabine Moeller-Nietsch: In akuten Fällen geht es oftmals um Menschen, die nach einem Zusammenbruch oder aufgrund einer psychischen Erkrankung in eine Psychiatrie eingewiesen werden müssen und dort notwendige Medikamente bekommen sollen oder sogar fixiert werden müssen. Das sind tiefgreifende Eingriffe in die Freiheit der Person.

In der Regel sind diese Menschen aber so krank, dass sie ihren Willen dazu nicht mehr äußern und ihre eigenen Verfahrensrechte nicht mehr wahrnehmen können. Solche Maßnahmen sind immer nur zulässig, wenn sie durch einen richterlichen Beschluss genehmigt werden. Zum Schutz der Rechte des Betroffenen findet dann vor Ort eine Anhörung durch den Richter statt. Auch wir sind als sogenannte Verfahrenspfleger dabei und achten darauf, dass die Verfahrensrechte der Betroffenen in der Anhörung gewahrt bleiben.

Nina Ahrend: Neben der Funktion des Verfahrenspflegers übernehmen wir auch gesetzliche Betreuungen für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht regeln können. Dabei geht es um die rechtliche Vertretung von Menschen, die an einer Krankheit wie zum Beispiel einer geistigen Behinderung, einer Psychose, einer Schizophrenie oder an Demenz leiden. Wir unterstützen diese Menschen in der Organisation des täglichen Lebens und regeln deren rechtliche, finanzielle, gesundheitliche oder behördliche Angelegenheiten.

Können sich betroffene Menschen frei für diese Betreuung entscheiden oder geschieht das gegen deren Willen?

Moeller-Nietsch: Grundsätzlich kann eine Betreuung nur mit dem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden, es sei denn, diejenigen verfügen krankheitsbedingt nicht über einen freien Willen. Über die Hälfte unserer Betreuungsfälle sind Menschen, die sich freiwillig für eine Betreuung aussprechen. Diese Menschen sind uns dankbar und fühlen sich entlastet. Bei älteren Menschen geht es oft um die Organisation eines Heimplatzes, den Verkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung oder um die Organisation der häuslichen Pflege.

Schwieriger ist es, wenn die Betreuung gegen den Willen der Person angeordnet wird. Aber das sind keine leichtfertigen Entscheidungen.

Es muss per Gutachten erwiesen sein, dass die Person eben krankheitsbedingt keinen freien Willen mehr hat und betreuungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. Ist keiner da, der die Betreuung ehrenamtlich übernimmt, werden Anwälte oder sonstige Berufsbetreuer wie wir vom Gericht beauftragt, die Interessen der Betroffenen zu vertreten.

Wie treffen Sie die richtige Entscheidung für eine andere Person?

Ahrend: Über allem steht das Wohl der Betroffenen. Das ist der Sinn des Betreuungsrechts. Man muss sich in die Lebenssituation der Menschen und wie sie bisher gelebt haben, hineinversetzen. Wir führen viele Gespräche mit den Betroffenen und Angehörigen. Wenn das aufgrund von Demenz nicht mehr möglich ist, entscheiden wir, was unter den gegebenen Umständen das Beste für die Person ist. Wenn möglich, beziehen wir die Familien mit ein.

Wie gehen Sie persönlich mit dieser übertragenen Fürsorge um?

Ahrend: Man bekommt einen tiefen Einblick in das Leben der Betroffenen und das kann ganz schön hart sein. Wenn zum Beispiel ein alter kranker Mann in einer vermüllten Wohnung lebt und partout nicht ins Heim möchte. Zum verantwortungsvollen Umgang mit unserer Aufgabe gehört es auch, eine professionelle Distanz zu wahren.

Moeller-Nietsch: Es ist auch wichtig, zu akzeptieren, dass man einen Menschen und sein Leben, das er führt – egal wie furchtbar es uns Außenstehenden erscheinen mag – nicht immer ändern kann. Jeder darf so leben, wie er will.